Fachdienst Verbandskasse
Gemeindeverwaltungsverband
„Städteservice Laubach – Lich“
Stadtverwaltung Laubach erinnert an Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren
Am 15. Mai ist die 2. Abschlagsrate 2023 für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren fällig.
Der Fachdienst Verbandskasse Laubach erinnert Steuerpflichtige an die rechtzeitige Zahlung und empfiehlt ein Lastschriftverfahren als einfache und bequeme Zahlungsweise für die Zukunft.
Es wird darum gebeten, die Gebühren unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten, spätestens bis zur Fälligkeit am 15. Mai 2023. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach dem Stichtag ein, so ist die Verbandskasse verpflichtet, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. später zur Vollstreckung weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass keine Barzahlungen bei der Stadtkasse Laubach möglich sind.
Für Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt dies nicht. Dies ist eine bequeme Art, fällige Zahlungen nicht zu versäumen. Die Verbandskasse zieht dabei die Fälligkeit einfach vom Konto ein (auch die Nachzahlung).
Gebührenpflichtige können ein SEPA-Lastschriftmandat formlos, unter Angabe ihrer IBAN, des Namens der Bank und eigenhändiger Unterschrift, erteilen – in schriftlicher Form per Post an die Verbandskasse Laubach-Lich, Friedrichstraße 11, 35321 Laubach oder per Fax unter 06405/921-313 oder als eingescanntes Dokument an
sschmidt@service-laubach-lich.de
Vordrucke gibt es ebenfalls unter:
www.laubach-online.de/Bürgerservice/Formulare/Finanz-u.Steuerwesen/Einzugsermächtigung.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Zahlungen bei Steuer- und Gebührenbescheiden bitten wir Sie, sich an die nachstehenden Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Verbandskasse zu wenden:
Frau Lutz Telefon: 06405/921-441
Frau Schmidt Telefon: 06405/921-442