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Schutz vor Geflügelpest: 

Tote Kraniche und andere Wasservögel nicht berühren und melden

Erreger grassiert unter Zugvögeln

Bundesweit kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Auch der Landkreis Gießen ist von diesem Kranichsterben betroffen, wie das Veterinäramt mitteilt. Tote Kraniche wurden in den vergangenen Tagen vor allem in den Zugvögel-Rastgebieten im Bereich der Hungener Seen, aber auch im Stadtgebiet Lich gefunden.

Mehrere tote Kraniche waren nach der ersten Untersuchung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor mit dem Influenza-Virus Subtyp H5 infiziert. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit ermittelt nun, ob die hochpathogene Variante des Erregers vorliegt. Bei Wildvögeln gilt nur der Nachweis der hochpathogenen Variante der Influenza-Virus Subtypen H5 oder H7 als Ausbruch der Geflügelpest.

Es besteht keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest zu finden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen (auch am Wochenende) unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

Schutz vor Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Gießen

 

 

Haltungen müssen sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen
umsetzen / Pflicht zur Aufstallung folgt

 

Geflügelhaltungen
im Landkreis Gießen müssen zum Schutz vor der Geflügelpest verpflichtend die
sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Sie dienen dem Schutz vor einem
Kontakt gehaltener Vögel mit Wildvögeln. Dies regelt eine Allgemeinverfügung,
die am Donnerstag, 30. Oktober, im Kraft tritt. Geflügelhaltungen sind zudem
aufgerufen, bereits jetzt die Aufstallung ihrer Tiere vorzubereiten. Dies wird
in Kürze durch eine weitere Allgemeinverfügung zur Pflicht werden.

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis
Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem
Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für
Tiergesundheit bestätigte nun den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1
bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden
waren. „Oberste Priorität hat nun, eine Einschleppung des Virus in
Geflügelhaltungen zu verhindern“, erklärt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und
Dezernent Christian Zuckermann.

Zu den verpflichtenden Biosicherheitsmaßnehmen gehört unter anderem die strikte
Trennung von Straßen- und Stallkleidung. Stallungen dürfen nicht mit
Straßenkleidung und Straßenschuhen betreten werden. Hygienemaßnahmen sind zu
beachten. Betriebsfremde Personen dürfen Stallungen nicht betreten. Futter,
Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können,
müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Die Allgemeinverfügung im
Wortlaut sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest nachzulesen.

Die Pflicht zur Aufstallung wird folgen. Das bedeutet: Geflügel muss in geschlossenen Ställen
oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden, die einen
Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindert.

Die beschriebenen Schritte gelten für alle Geflügelhaltungen, auch für Kleinst- und
Hobbyhaltungen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelhaltungen grundsätzlich angemeldet
werden müssen. Anmeldungen und Registrierungen sind erforderlich beim
Veterinäramt selbst, bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) und dem
Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht
(HVL). Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es
unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/.

Tote Wasser- und Wildvögel nicht anfassen und melden

Für Menschen besteht keine Gefahr. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte diesen nicht
berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben
Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene
Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel
dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. Die Geflügelpest ist für Hunde
zwar nicht gefährlich, Hunde können aber zu einer Verschleppung des Virus
beitragen. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für
Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de.

Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen

 

Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

 

Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest.

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.

Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.

Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

 

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de.

 

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