Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung
Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren. Durch dieses Anerkennungsinstrument erhalten inzwischen über 15.000 Menschen die Möglichkeit, landesweit über 1.400 Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Sportclubs, Kinos, Museen, Freizeitparks, der Einzelhandel und viele mehr machen mit, wenn es darum geht, den Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu honorieren.
Sind Sie auch ehrenamtlich aktiv und möchten gerne eine Ehrenamts-Card beantragen? Lesen Sie in der Folge, wer eine E-Card erhalten kann und wie man die Karte beantragt.
So sieht eine Ehrenamtscard aus:
Was verbirgt sich hinter der hessischen Ehrenamts-Card - und wo bekommt man diese Karte?
Die Ehrenamts-Card (E-Card) ist ein neues Instrument der gesellschaftlichen Anerkennung freiwilligen Engagements. Zu Beginn des Jahres 2006 wurde die Ehrenamts-Card auf Initiative der Hessischen Landesregierung eingeführt. Die Ehrenamts-Card ermöglicht ihren Besitzen hessenweit die verschiedensten Vergünstigungen, wie z.B. Ermäßigungen beim Eintrittspreis bei verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen. Die E-Card ist ein Riesenerfolg. Bislang wurden hessenweit rund 15.000 dieser DANKE-Karten vergeben. Inzwischen sind auch andere Bundesländer dem hessischen Beispiel gefolgt und haben eine Rabattkarte für Ehrenamtliche eingeführt.
Kann ich die E-Card erhalten?
Wenn Sie sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich engagieren, können Sie die hessische Ehrenamts-Card erhalten.
Wo kann ich die E-Card beantragen?
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Heimatstadt- oder Landkreisverwaltung beantragen. Hier finden Sie den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin in Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, die Ihnen die E-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Card verbunden?
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Partner der E-Card beteilligen sich alle freiwillig an der Initiative und unterstützen die gute Sache ohne eine Entschädigung für die entgangenen Einnahmen zu erhalten.
Gilt die E-Card in ganz Hessen?
Ja, die E-Card gilt in ganz Hessen! Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als E-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig – den jeweils aktuellsten Stand finden Sie unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
Wie lange ist meine Ehrenamts-Card gültig?
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt verliert sie nach zwei oder drei Jahren ihre Gültigkeit. Danach können Sie die E-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Kostet mich der Erhalt einer E-Card etwas?
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. Die E-Card ist ein Dankeschön an all jene, die sich freiwillig für unsere Gesellschaft einsetzen und dafür einen beträchtlichen Anteil ihrer Zeit und Kraft einsetzen. Doch soll mit der Karte mehr als schöne Worte verbunden sein. Sie erhalten einen echten Mehrwert durch Besitz dieser Karte.
Kann ich die Vorteile der Familienkarte Hessen und der E-Card addieren, wenn ein Vergünstigungsgeber beide Karten akzeptiert?
Nein, es können immer nur die Vorteile von einer der beiden Karten genutzt werden.
Hier erhalten Sie den Antrag und die Zugangsbedingungen zum Erhalt der E-Card.
Laubach Card
Die Stadt Laubach dankt Personen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich für soziale und kulturelle Belange (entsprechend der Regelungen für die Ehrenamtskarte des Landes Hessen) in der Stadt Laubach engagieren, durch die Verleihung der Laubach-Card.
Diese Karte berechtigt zu verbilligtem Eintritt bei Veranstaltungen und Einrichtungen der Stadt und anderer Veranstalter nach deren veröffentlichtem Ermessen.
Sie ist nicht übertragbar und gilt zunächst für 2 Jahre ab dem Datum der Ausgabe. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.Jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die mindestens 16 Jahre alt ist, kann ehrenamtlich Tätige hierfür vorschlagen. Die Vorschläge sind bis zum 31.Oktober jeden Jahres bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Verleihung erfolgt jährlich am internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember.
Der Vorschlag ist auf einem Formblatt einzureichen, aus dem Dauer, Art und Umfang des Engagements hervorgehen. Er ist von 2 unabhängigen volljährigen Personen zu unterzeichnen, die die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben versichern. Sie geben Ihre Namen und Adressen an und nennen die Funktion (oder Beziehung zum Ehrenamtlichen) unter der sie Kenntnis vom Engagement erlangt haben.
Der Ehrenamtliche muss seit mindestens 1 Jahr mit mindestens 2 Wochenstunden oder in den letzten 2 Jahren mindestens 100 Stunden pro Kalenderjahr aktiv gewesen sein und den Willen zu weiterem Engagement erkennen lassen. Er darf dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, Erstattung der tatsächlichen Auslagen ist kein Hindernis.
Über die Anträge entscheidet der JSKSA in nichtöffentlicher Sitzung.
Den Antrag finden hier zum Download.