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Der Haushalt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt aufgrund der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung eine Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und der Steuersätze.