Seniorenbeirat
Aufgaben und Mitwirkung
- Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im laufenden Kalenderjahr vollenden werden
- Er berät die Organe der Stadt und kann in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, Stellungnahmen und Vorschläge in Ausschüssen, in Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung abgeben.
- Dem/Der Vorsitzenden des Seniorenbeirats oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied wird bei der Beratung von Angelegenheiten in den Beschlussgremien der Stadt Rederecht eingeräumt.
- Der Magistrat unterrichtet rechtzeitig den Seniorenbeirat über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
- Der Seniorenbeirat wirkt insbesondere mit bei: der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für die älteren Menschen in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur,
Einrichtung und Ausbau sozialer Beratungs- und Hilfsdienste in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen,
der gesundheitlichen Versorgung und der Gestaltung der stationären und ambulanten Pflege,
Verkehrs-, Bau- und Wohnungsfragen (senioren-gerechtem Wohnraum).
Tätigkeitsberichte des Seniorenbeirats der Stadt Laubach