Stadtverwaltung Laubach erinnert an Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren
Am 15. Mai ist die 2. Abschlagsrate 2026 für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren fällig.
Die Stadtkasse Laubach erinnert Steuerpflichtige an die rechtzeitige Zahlung und empfiehlt ein Lastschriftverfahren als einfache und bequeme Zahlungsweise für die Zukunft.
Es wird darum gebeten, die Gebühren unter Angabe des aktuellen Buchungs-zeichens zu entrichten (dieses ist zwingend notwendig, da ansonsten keine Zuordnung erfolgen kann), spätestens bis zur Fälligkeit am 15. Mai 2026.
Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach dem Stichtag ein, so ist die Stadtkasse verpflichtet, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. später zur Vollstreckung weiterzuleiten.
Für Steuerpflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt dies nicht. Dies ist eine bequeme Art, fällige Zahlungen nicht zu versäumen. Die Stadtkasse zieht dabei die Fälligkeit einfach vom Konto ein.
Gebührenpflichtige können ein SEPA-Lastschriftmandat formlos, unter Angabe ihrer IBAN, des Namens der Bank und eigenhändiger Unterschrift, erteilen – in schriftlicher Form per Post an die Stadtkasse Laubach, Friedrichstraße 11, 35321 Laubach oder per Fax unter 06405/921-313 oder als eingescanntes Dokument an
stadtkasse@laubach-online.de.
Vordrucke gibt es ebenfalls unter:
www.laubach-online.de/Bürgerservice/Formulare/Finanz-u.Steuerwesen/Einzugsermächtigung.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Zahlungen bei Steuer- und Gebührenbescheiden bitten wir Sie, sich an die nachstehenden Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Stadtkasse zu wenden:
Frau Lutz Telefon: 06405/921-441.
