Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://laubach-online.de/ veröffentlichte Webseite des Magistrat der Stadt Laubach.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung via WAVE Web Accessibility Evaluation Tools.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Obwohl die Seite bisher keine umfassende HTML & ARIA-Validierung erfahren hat, kann die Seite gut von den gängigen Screen Readern erfasst werden und durch das Barrierefreiheitstool gut verwendet werden. Darüber hinaus hat unser Kontaktformular bisher noch kein Live-Feedback.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1

  1. Beschreibung: HTML & ARIA-Validierung ist nicht vollständig.
  2. Maßnahmen: Die Seite kann trotzdem gut von den gängigen Screenreadern erfasst werden.
  3. Zeitplan: Bei der nächsten Überarbeitung der Website
  4. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06405-9210 oder per E-Mail bei uns: info@laubach-online.de. Wir helfen gerne weiter.

Barriere 2

  1. Beschreibung: Kontaktformular ist bisher noch ohne Live-Feedback
  2. Maßnahmen: Bei einem nächsten Update des Formulars wird Live-Feedback mit integriert.
  3. Zeitplan: Bei der nächsten Überarbeitung der Website
  4. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06405-9210 oder per E-Mail bei uns: info@laubach-online.de. Wir helfen gerne weiter.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereich:

  1. Beschreibung: HTML & ARIA-Validierung ist nicht vollständig.
  2. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die vollständige HTML & ARIA-Validierung würde in etwa dem Aufwand einer neuen Website entsprechen.
  3. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06405-9210 oder per E-Mail bei uns: info@laubach-online.de. Wir helfen gerne weiter.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 erstellt und zuletzt am 29.04.2026 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Laubach
Janine Müller-Arndt
Telefon: 06405-9210
Barriere melden an: info@laubach-online.de  

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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