In mehreren Ortsteilen der Stadt Laubach wurde in den vergangenen Tagen die jüngst-eingerichtete Toleranz- und Vielfaltsbeschilderung mutwillig beschädigt. Die Stadt verurteilt diese Vorfälle ausdrücklich. Die Beschädigung öffentlicher Einrichtungen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar und ist strafbar.
Die Stadt Laubach bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen oder möglichen Tatverdächtigen nimmt das Ordnungsamt entgegen – telefonisch unter 06405 921-424 oder per E-Mail an ordnungsamt@laubach-online.de. Jeder Hinweis kann zur Aufklärung beitragen.
