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Erweiterung des Feuerverbots: Verbot offener Feuer in der Gemarkung Laubach ab dem 24. Juni 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr gilt seit dem 22.06.2026 für die Stadt Laubach bereits ein Nutzfeuerverbot. Diese Regelung wird nun erweitert: Ab sofort sind bis auf Weiteres sämtliche offenen Feuer in der gesamten Gemarkung Laubach untersagt.

Unter offenen Feuern werden Feuer verstanden, die nicht in geschlossenen Feuerstätten betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere Lagerfeuer, Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle, Feuerschalen, Feuerkörbe sowie Traditions- und Brauchtumsfeuer und ähnliche Feuerstellen im Freien.

Die Maßnahme dient vor allem dem Schutz von Menschen, Tieren, Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen. Bereits kleinste Funken können bei den derzeitigen Witterungsbedingungen Brände auslösen und sich schnell ausbreiten.

Die Stadt Laubach bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um die konsequente Einhaltung. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Über eine Aufhebung der Regelung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.

 

DER MAGISTRAT DER STADT LAUBACH

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