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Vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen
Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des
Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen

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