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Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Da für die nachstehend aufgeführten Grabstätten keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen ermittelt werden konnten, weisen wir hiermit darauf hin, dass soweit sich keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige für die nachstehenden Grabstätten bis zum 28. September 2026 melden, die Abräumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung veranlasst wird:

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