Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Brandgefahr untersagt die Stadt Laubach mit Wirkung zum 22. Juni 2026 bis auf Weiteres sämtliche Nutzfeuer im gesamten Gemarkungsgebiet.
Hintergrund der Entscheidung sind die aktuellen Bewertungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Sowohl der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Graslandfeuerindex (GLFI) erreichen beziehungsweise prognostizieren die Gefahrenstufe 4 („hohe Gefahr“). Die Gefahrenstufen reichen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Bereits ab Stufe 4 besteht ein deutlich erhöhtes Risiko, dass sich Brände entzünden und rasch ausbreiten.
Die Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung, der landwirtschaftlichen Flächen sowie der Wälder und Grünlandbereiche in der Gemarkung der Stadt Laubach.
Die derzeitige Wetterlage mit hohen Temperaturen, geringer Bodenfeuchte und ausgetrockneter Vegetation begünstigt die Entstehung und schnelle Ausbreitung von Vegetations- und Waldbränden erheblich. Der Graslandfeuerindex weist zudem auf eine erhöhte Brandgefahr auf offenen Flächen, Wiesen und Feldrändern hin.
Die Stadt Laubach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer walten zu lassen. Bereits kleine Zündquellen wie Zigarettenreste, Funkenflug oder heiße Fahrzeugteile können unter den derzeitigen Bedingungen Brände auslösen.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Über eine Aufhebung wird die Stadt Laubach informieren, sobald sich die Gefahrenlage nachhaltig entspannt hat.
DER MAGISTRAT DER STADT LAUBACH
