Nachhaltige Entspannung der Wetter- und Gefahrenlage durch wiederholte Niederschläge
Die Stadt Laubach hebt das seit dem 22. Juni 2026 bestehende Verbot von Nutzfeuern sowie das zwischenzeitlich ausgesprochene Verbot offener Feuer mit sofortiger Wirkung auf.
Grund für die Aufhebung ist die inzwischen deutlich entspannte Gefahrenlage. Die wiederholt aufgetretenen Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer spürbaren Verbesserung der Boden- und Vegetationsfeuchte geführt. Damit hat sich auch die Gefahr einer schnellen Ausbreitung von Vegetations- und Waldbränden gegenüber der Situation in den vergangenen Wochen deutlich reduziert.
Auch die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bereitgestellten Gefahrenindizes zeigen eine Entspannung der witterungsbedingten Brandgefahr.
Die anhaltenden Niederschläge und die damit verbundene Erholung der Boden- und Vegetationsfeuchte haben wesentlich dazu beigetragen, dass die außergewöhnlich angespannte Brandgefahr der vergangenen Monate zurückgegangen ist. Das ursprüngliche Verbot war im Juni aufgrund einer hohen Gefahrenlage mit WBI und GLFI auf Stufe 4 ausgesprochen worden.
Mit der Aufhebung der Einschränkungen sind Nutzfeuer und offene Feuer im Gebiet der Stadt Laubach ab sofort wieder im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen zulässig.
Die Stadt Laubach bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit Feuer. Insbesondere bei aufkommendem Wind, trockener Witterung oder in der Nähe von Wäldern, Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist weiterhin besondere Vorsicht geboten. Feuerstellen sind stets zu beaufsichtigen und vollständig zu löschen.
Die Stadt Laubach bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und die Beachtung der vorübergehenden Einschränkungen während der erhöhten Brandgefahr.
DER MAGISTRAT DER STADT LAUBACH
