Bekanntmachung Stadt Laubach
Die Stadtwerke Grünberg haben gemäß §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBl. I S. 2025 I Nr. 189), und des § 33 und 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert am 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475) die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen Weickartshain in der Gemarkung Weickartshain beantragt.
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Weickartshain und Lardenbach der Stadt Grünberg sowie auf Teile der Gemarkung Freienseen der Stadt Laubach. Das geplante Wasserschutzgebiet ist auf der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtskarte dargestellt.
Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sowie die dazugehörigen Pläne, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, und das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit
vom 03. November 2025 bis 05. Januar 2026 (jeweils einschließlich)
in den Räumen der
Stadtverwaltung Laubach
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen liegen in der vorgenannten Zeit außerdem in den Räumen der
Stadtverwaltung Grünberg
Rabegasse 1
35305 Grünberg
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen können zudem in der Zeit
vom 03. November 2025 bis 05. Januar 2026 (jeweils einschließlich)
über das Beteiligungsportal des Landes Hessen unter Nutzung des folgenden Links eingesehen werden. Zum Aufruf der Website kann auch der dargestellte QR-Code genutzt werden.
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1006680
Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutz-anordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 02. Februar 2026 (einschließlich), über das Beteiligungsportal abgegeben werden (Registrierung erforderlich) sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem
Regierungspräsidium Gießen
Abt. Umwelt
Marburger Straße 91
35396 Gießen
und bei der Stadt Laubach sowie der Stadt Grünberg unter Angabe des Aktenzeichens 1060-41.1-79-b-0615-00057#2021-00001 vorgebracht werden.
Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf die §§ 52 und 96 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf die §§ 34 und 61 Hessisches Wassergesetz (HWG) verwiesen.
1060-41.1-79-b-0615-00057#2021-00001
REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN – Abteilung Umwelt –
