Wertstoffhof
Der kommunale Wertstoffhof in Laubach-Wetterfeld
Wir bieten Ihnen die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe über den gemeinsamen
Wertstoffhof für Laubach und Grünberg in
Laubach Wetterfeld, ehemals Kläranlage Münsterer Straße 28
zu folgenden Uhrzeiten an:
Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 – 13.00 Uhr
Infotelefon: 06405 921 104,
Mail: m.koeppen@laubach-online.de
Wo finde ich den Wertstoffhof ?
Sie finden den Wertstoffhof am Ortseingang Wetterfeld von Münster kommend rechts.
Was können Sie auf dem kommunalen Wertstoffhof abgeben?
- Altholz aus dem Wohnbereich
- Altholz aus dem Außenbereich und Konstruktionsholz
- Bauschutt ohne Porenbeton, ohne Rigips, kein Asbestzement, keine Wellplatten
- Metall ohne Gaskartuschen oder Ölanhaftungen, keine Autoteile
- Energiesparlampen und LED`s
- PU-Dosen (Montageschaumdosen) auch mit Füllung
- Korken aus Naturkork
- Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße, keine Bildschirme
- Papier und Pappe
- Astwerk holzig mit daran hängenden Blättern, kein Gras
- Hart-Kunststoffe „nicht vom Bau“, z.B. Regenfass, Gartenstühle, Rührschüsseln, Eimer
- Kunststoffrohre „vom Bau“, bis 1m Länge
- Toner- und Tintenkartuschen
- CD`s und DVD`s ohne Hülle
Bitte trennen Sie sorgfältig die Materialien, die Sie anliefern möchten.
Vermischungen müssen grundsätzlich abgewiesen werden.
Wer darf anliefern?
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern und Einwohnerinnen des Landkreises Gießen genutzt werden, denn die Kosten für den Wertstoffhof sind in der Gebühr der Abfallentsorgung vor dem Haus mit eingerechnet.
Welche Mengen können abgegeben werden?
Sie können pro Woche eine Kofferraumladung pro Wertstoffart abgeben.
Bei Astwerk können Sie den Inhalt eines kleinen Anhängers abgeben.
Die zulässige Menge entspricht einem halben Kubikmeter,
also etwa dem Volumen von zwei blauen Altpapiertonen
oder vier handelsüblichen blauen Säcken.
„Wer hat Recht“?
Den Anweisungen der Mitarbeiter im Wertstoffhof ist Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die Einordnung von Wertstoffen, deren Mengenbegrenzung bis hin zur Abweisung.
Saisonal bedingt kann es vorkommen, dass einzelne Container bereits überfüllt sind und Anlieferungen abgewiesen werden müssen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis und fahren weiter zum Abfallwirtschaftszentrum Lahnstraße 220 in Gießen.
Das Abfallwirtschaftszentrum AWZ in Gießen, Lahnstraße 220
nimmt fast alle Abfallarten und auch größere Mengen an, teils kostenpflichtig.
Haushaltsübliche Elektrogeräte sowie Metalle oder Papier/ Pappe sind stets kostenfrei.
Das AWZ hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 – 12.15 und 13 – 17 Uhr
Samstag 9 – 14 Uhr
Das Schadstoffmobil für giftige oder umweltgefährdende Abfälle
steht im AWZ jeden Samstag 9 – 12 Uhr
Das AWZ ist am Karsamstag („Ostersamstag“), Heiligabend und Silvester geschlossen.
Was gibt es noch für Möglichkeiten?
Viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Möbelholz, Polstermöbel, große Haushalts-Elektrogeräte, können Sie ohne Zusatzkosten über die Sperrmüllabfuhr abholen lassen!
Anmeldung zum Sperrmüll unter 0641 26 55 98 88
oder www.lkgi.de
sowie über die Landkreis Gießen Abfall App
Altholz aus dem Wohnbereich in den „normalen“ Holzcontainer
- Holz unbehandelt sowie lackiert, lasiert, verleimt
- Möbel, Innentüren, Platten aus Holz, aus Holzwerkstoffen, auch Spanplatten, Sperrholzplatten, Multiplex, auch z.B. Holz-Schublade mit Kunststoffanteil Arbeitsplatten aus Holz mit beschichteter Oberfläche
- Obstkisten (Einweg), auch Transportkisten aus Holzwerkstoffen, unbehandelte Holzpaletten, auch mit Paletten-Fuß aus Holzwerkstoffen
- Schaltafel, Schalholz vom Betonieren ohne Öl-Anhaftungen
- Holz-Laminat ja, aber kein Kunststoff-Laminat
Das Holz kann stofflich verwertet werden, zum Beispiel für die Herstellung von Spanpatten.
Holz aus dem Außenbereich und Konstruktionsholz
in den separaten Container geben
- Einzelne Zaunstücke, einzelne Bahnschwelle, Pfosten, Palisade
- Außentür, Fensterrahmen, Fensterläden, Terrassen- Holz
- Holzfachwerk, Imprägnierte Bauhölzer
- Gartenmöbel, Hasen-Ställchen, Schaukelgerüst
Bei Holz aus dem Außenbereich müssen wir davon ausgehen, dass dieses Material imprägniert ist. Bei Zäunen, Gartenmöbeln, auch Spielplatzgeräten und Konstruktionsholz ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es ursprünglich oft grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden.
Dieses Holz geht in Biomasse-Kraftwerke, die Verbrennungsenergie wird genutzt.
Bauschutt im Wertstoffhof:
Bauschutt darf nur sortenrein angeliefert werden, also ohne Kabel, Metall, Holz oder Erde oder Ähnliches.
Zum Bauschutt gehören:
- Klinkersteine, Ziegelsteine, Natursteine
- Waschbecken & Toilettenschüssel
- Betonstücke, – Reste, -Rohre
- Boden- & Wandfliesen
- Porzellangeschirr
- Backsteine
- Pflastersteine
- Zement und Mörtel
- Splitt und Kies
Der Bauschutt wird direkt zu ortsnahen Bauschutt- Verarbeitern gefahren und dient zum Beispiel als standfester Untergrund für den Straßenbau.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Keine Erde, kein Lehm, kein Porenbeton, kein Rigips. Sie ziehen Feuchtigkeit an und sind damit nicht formstabil und nicht frostfest.
Im AWZ Abfallwirtschaftszentrum Gießen Lahnstraße 220 werden Leichtbausteine, Gasbeton, Porenbeton, Porenbetonsteine, Gipsplatten kostenpflichtig angenommen und haben einen andere etwas teurere Verwertungsweg.
Zu den Wertstoffhöfen darf auf gar keinen Fall Asbestzement gebracht werden. Auf den Wertstoffhöfen können Dach-Wellplatten auch nicht in „asbesthaltig“ oder „asbestfrei“ eingestuft werden, darum werden gar keine Wellplatten angenommen. Hier hilft die Abfallberatung weiter.
Metalle im Wertstoffhof
Fast alle Arten von Metall können in den Metallcontainer, sie werden für die Herstellung neuer Metallprodukte weitergegeben.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Keine Feuerlöscher, denn sie könnten noch unter Druck stehen
Keine Gaskartuschen, auch sie stehen unter Druck
keine ölverschmutzten Teile
keine Autoteile
Papier und Pappe im Wertstoffhof:
Kartons füllen Sie flachgelegt in die Container, außerdem Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Sie dienen als Recycling-Material für die Karton- und Recyclingpapier–Herstellung.
Und wussten Sie schon, dass die Gebühr für eine zusätzliche blaue Tonne für Papier bei Ihnen zuhause nur 12 Euro im Jahr zuzüglich einer einmaligen Aufstellgebühr von 30 € beträgt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den
Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft
Ursulum 18 b
35396 Gießen.
Hartkunststoffe „nicht vom Bau“ im Wertstoffhof
Diese Kunststoff-Gegenstände können zum Beispiel zum Wertstoffhof:
- Gartenstühle
- Rührschüsseln
- Eimer
- Wäschekörbe
- Regenfass, bitte größere Stücke als 300 Liter Inhalt zerteilen
Diese Dinge tragen am Boden die Bezeichnung „PP“ und „PE“ und sind gut verwertbar. Der Verwerter geben das nach Reinigung gemahlene Granulat weiter in die Produktion neuer Kunststoffprodukte wie Putzeimer oder Autoteile.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Alle Arten von Weichplastik sind nicht auf den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben, denn sie sind in ihrer vielfältigen Zusammensetzung nicht verwertbar, also keine Gartenschläuche, keine Folien, keine Aufblas-Artikel, diese gehören in die graue Restmülltonne.
Kunststoff-Verpackungen gehören zuhause in die gelbe Tonne.
Ebenfalls nicht zum Wertstoffhof gehören die Kunststoffe „vom Bau“ , also keine Spülkästen, keine Fußbodenleisten, keine Bodenbeläge, keine Rolläden, keine Regenrinnen, denn diese sind aus anderen Materialien hergestellt, vor allem PVC, und gehören damit entweder in die graue Restmülltonne oder zum Abfallwirtschaftszentrum oder können als Einzelstücke, falls sperrig, zur Sperrmüllabholung angemeldet werden.
Auf keinen Fall dürfen Benzinkanister oder Öltanks in den Container, denn obwohl sie leer sein mögen, hat sich das vorher enthaltene Öl in den Kunststoff hineingearbeitet. Bitte fragen Sie bei der Wertstoffberatung des Landkreises nach Abgabemöglichkeiten unter Telefon 0641 9390 – 1995 ekw@lkgi.de .
Kunststoffrohre „vom Bau“
In die Gitterboxen auf dem Wertstoffhof gehören folgende Kunststoff-Rohre:
- Alle Kunststoffrohre, die aus einem Material bestehen, es
gibt die vielfältigsten Bezeichnungen wie PE, PVC, PP - HDPE-Rohre (Gas-, Wasser-, Kabelschutzrohre)
- Riffel-Rohre
- Drainagerohre ohne Kokos-Ummantelung
Lange Rohre sollten auf 1 m Länge geschnitten sein.
Die Rohre dienen als Vormaterial für neue Kunststoffprodukte.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Nicht verwertbar sind Rohre aus Verbund-Werkstoffen, also keine vernetzten Rohre, keine geschäumten Rohre, keine Glasfaser-verstärkten Rohre, keine Rohre von der Fußbodenheizung, auch keine Bewässerungs- oder Gartenschläuche.
Diese gehören je nach Größe in die graue Restmülltonne, oder zur Direkt-Anlieferung ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen.
Astwerk im Wertstoffhof
Astwerk kann mit einem kleinen Hänger angeliefert werden in einer Menge bis zu 0,5 m³, dies ist vergleichbar mit dem Volumen von zwei normalen Altpapiertonnen.
- Zum Astwerk zählen Zweige von Bäumen und Heckenschnitt, selbstverständlich mit den anhängenden Blättern.
Dies darf nicht zu den kommunalen Wertstoffhöfen:
Grasschnitt jedoch ist von der Annahme auf dem Wertstoffhof ausgeschlossen. Der Grund dafür ist die mögliche Entstehung von Sickersäften und Gerüchen, denn das Material kann ja in den Containern auf dem Wertstoffhof nicht vermengt werden, dies geschieht erst in der nachfolgenden Kompostierung.
Als beste Möglichkeit für Gras und Laub empfiehlt der Landkreis, es im eigenen Garten gut gemischt mit strukturreichem Material (kleinteilige Äste), zu einem Komposthaufen aufzuschichten und so gleichzeitig guten Kompost für den Garten zu gewinnen.
Alternativ dazu kann es in die Biotonne eingefüllt werden.
Sowohl Astwerk als auch Gras und Laub können (in größeren Mengen gegen Gebühr) abgegeben werden:
- In der Kompostierungsanlage Rabenau-Geilshausen, Zum Noll 50
- Im Abfallwirtschaftszentrum in Gießen, Lahnstraße 220
Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße im Wertstoffhof
Elektro-Kleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 30 cm werden am Wertstoffhof angenommen. Der Landkreis übergibt die eingesammelten Elektrogeräte dem Rücknahmesystem der Hersteller. Die einzelnen Bestandteile werden für die Herstellung von neuen Elektrogeräten gebraucht.
Elektro-Kleingeräte, die ausschließlich mit Netzstrom, also über ein Kabel mit Strom versorgt werden, gehören In den Absetzcontainer. Hierbei handelt es sich um Geräte, in denen keine Batterie oder kein Akku enthalten ist und die keinen Bildschirm besitzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kleinere Kaffemaschinen
- Mixer
- Bügeleisen
- Anrufbeantworter
- Computertastaturen
- Eierkocher
- Fön
Elektro-Kleingeräte, die eine Batterie oder Akku enthalten, werden am Wertstoffhof In einer Extra-Box angenommen, dazu gehören zum Beispiel:
- Akkuschrauber
- Taschenlampen
- Radiowecker
- Programmierbare Geräte wie Notebook, Tablet, Handy
- Dazu gehören mittlerweile auch Artikel wie der „blinkende Schuh“ und Einmal-E-Zigaretten, also Artikel, in denen ein kleines elektronisches Teil fest eingebaut ist.
Wussten Sie schon?
Auf Grund des Elektro-Gesetzes müssen Händler, deren Geschäfts-Fläche für Elektrogeräte mindestens 400 qm beträgt, auch kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurücknehmen, völlig unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf.
Lose Batterien und Akkus
sollten nicht über lange Zeit zuhause aufbewahrt werden, denn sie altern: Batterien „laufen aus“, wenn sie feucht werden, und Akkus können altern, indem sie sich aufblähen und sogar eine gewisse Explosionsgefahr darstellen. Diese Alterung geschieht auch dann, wenn sie tief entladen sind.
Lose Batterien und Akkus werden nicht am Wertstoffhof angenommen.
Der Handel ist verpflichtet, deutlich sichtbar im Kassenbereich eine Rücknahme von kleinen Batterien und Akkus anzubieten. Die Abgabe ist außerdem auch am Schadstoffmobil möglich und im Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen.
Lithium- Akkus von E-Bikes, Pedelec, E- Scooter
gehören zum Fahrzeughändler zurück.
Weitere Wertstoffe: „Kleinigkeiten“ im Wertstoffhof
- Flaschenkorken aus Naturkork
Diese werden weitergegeben zur Herstellung von Korkschrot für die Weiterverarbeitung als Korkplatten.
Flaschenkorken aus Kunststoff dagegen gehören in die gelbe Tonne. - Energiesparbirnen und LED`s
Energiesparlampen enthalten einen geringen Anteil an Quecksilber und gehören darum nicht in die Restmülltonne.
Die Inhaltsstoffe von LED`s sind gut verwertbar und werden daher am Wertstoffhof angenommen. Beide Lampenarten werden dem Rücknahmesystem der Hersteller übergeben und dienen als Material für die Herstellung neuer Produkte. - Sonstige Glühbirnen dürfen einfach in die Restmülltonne gegeben werden.
- CD`s ohne Hülle:
Auf dem kommunalen Wertstoffhof steht eine rote Tonne zur Annahme. Die CD`s werden vom Verwerter gereinigt, gemahlen und dienen als Material für neue Kunststoffprodukte. - Toner- und Tintenkartuschen:
Auf dem Wertstoffhof steht eine weitere rote Tonne. Die Toner- und Tintenkartuschen werden sortiert, teils gereinigt und direkt wiederverwendet. Ein Anteil wird geschreddert und wird verwertet. Unbrauchbare Anteile werden verbrannt und die Energie genutzt.
Wo gibt es mehr Infos über Vermeidung, Sammlung,
Entsorgung von Abfällen?
- im Abfuhrkalender
- auf der Internetseite des Landkreises www.lkgi.de
- in der Abfallwirtschaftszeitung „KommPost“
- bei der Abfallberatung des Landkreises,Telefon 0641 9390 – 1996 bis 1998 und abfallwirtschaft@lkgi.de
Oder Sie wenden sich bitte per Mail an: m.koeppen@laubach-online.de