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Zahlungsverkehr der Verbandskasse Laubach-Lich bis auf weiteres nur noch unbar!

Gemäß § 12 der Gemeindekassenverordnung ist der Zahlungsverkehr grundsätzlich unbar abzuwickeln. Aus diesem Grund stellt die Verbandskasse den baren Zahlungsverkehr zum 15.03.2022 bis auf weiteres ein. Diese Maßnahme dient den Bürgerinnen und Bürger zum Eigenschutz, sowie zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sodass alle gesund durch die Corona-Pandemie kommen.

Wir empfehlen Ihnen daher die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. In diesen Fällen können wir sicherstellen, dass alle Zahlungen fristgerecht zum jeweiligen Fälligkeitstermin eingezogen werden. Ebenfalls werden Gutschriften auf das hinterlegte Konto erstattet.

Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren entstehen für Sie keinerlei Kosten, im Gegensatz zu Einzelüberweisungen und Sie ersparen sich zusätzliche Fahrten zu Ihrer Bank. Die Gefahr von Überzahlungen, zum Beispiel bei der jährlichen Anpassung der Wasserzahlungen, kann dadurch vermieden werden. Zusatzkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen bei Nichtzahlung der offenen Forderungen an. Dies kann ebenfalls schnell entstehen, sollte man eine Überweisung mal vergessen rechtzeitig aufzugeben oder befindet sich im Urlaub. Diese Kosten sind ärgerlich und können durch die Erteilung des Lastschriftmandats vermieden werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Einzelgebühren, wie zum Beispiel Hallennutzungen, zum Fälligkeitstag per SEPA-Einzelmandat abbuchen zu lassen, hierzu informieren Sie bitte vorab Ihre Verbandskasse.

Gerne können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt ein SEPA-Lastschriftmandat auf unserer Internetseite herunterladen und entsprechend ausgefüllt an uns übermitteln.

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