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Stadt Laubach reduziert Geschwindigkeit entlang der L 3481 auf 30 km/h

Die Stadt Laubach hat entlang der Landesstraße L 3481 in der Kernstadt, zwischen den Einmündungen der Gemeindestraßen „Im Hain“ bis „Wettergasse“, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Grundlage dieser Maßnahme ist die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Kommunen erweiterte Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung einräumt.

Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Verkehrssicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer deutlich zu erhöhen. So erlaubt die Novelle unter anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen im unmittelbaren Umfeld von Fußgängerüberwegen. Darüber hinaus können nun auch Streckenabschnitte von bis zu 500 Metern zwischen bestehenden Tempo-30-Bereichen entsprechend angepasst werden.

Die Stadt Laubach macht von diesen Möglichkeiten Gebrauch, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität nachhaltig zu verbessern. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sollen Unfälle vermieden, die Schutzwürdigkeit der zu Fuß Gehenden- sowie die Übersichtlichkeit im Straßenraum erhöht werden.

Die Straßenverkehrsbehörde Laubach bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der neuen Regelung.

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